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BFH Urteil v. - VII R 5/09

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 3, StromStG § 2 Nr. 3

Keine Stromsteuerbegünstigung: ein Unternehmen, das Erdgas für Gasversorgungsunternehmen zum Ausgleich von Bedarfsschwankungen in unterirdischen Hohlräumen mit bergrechtlicher Genehmigung zwischenlagert ist kein Unternehmen des produzierenden Gewerbes

Leitsatz

Ein Unternehmen mit der Haupttätigkeit der zeitlich begrenzten Speicherung von Erdgas in Erdgaskavernen zur Abdeckung von Bedarfsspitzen für Gasversorgungsunternehmen ist kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinne des § 9 Abs. 3 StromStG.
Ein solches Unternehmen ist der Unterklasse 63.12.1 (Lagerei) der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts (WZ 93 bzw. WZ 2003) zuzuordnen.

Fundstelle(n):
HFR 2010 S. 169 Nr. 2
NAAAD-32823

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