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BAG Beschluss v. - 7 ABR 27/08

Gesetze: BetrVG § 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 1

Leitsatz

Ein Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BetrVG kann von einer tarifzuständigen und im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ohne Beteiligung von anderen gleichfalls tarifzuständigen Gewerkschaften abgeschlossen werden.

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 1749 Nr. 33
BB 2010 S. 1604 Nr. 26
DB 2010 S. 117 Nr. 2
QAAAD-33029

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