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BGH Urteil v. - VI ZR 296/08

Gesetze: BGB § 823 Abs. 1

Leitsatz

a) Dass bei einem Wettkampf - hier: Fußballspiel - ein Spieler einen anderen verletzt, begründet für sich genommen noch keinen Sorgfaltspflichtverstoß.

b) Das Bestehen von Haftpflichtversicherungsschutz wirkt grundsätzlich nicht anspruchsbegründend.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 537 Nr. 8
EAAAD-33085

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