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BFH Beschluss v. - IX B 52/09

Gesetze: FGO § 96, FGO § 116 Abs. 6, FGO § 119 Nr. 6, FGO § 143, ZPO § 227, GG Art. 103

Zurückverweisung nach § 116 Abs. 6 FGO, wenn Verfahrensmangel selbständigen Klagegrund betrifft; nicht mit Gründen versehene Entscheidung; Schlafstörung kein erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 220 Nr. 2
VAAAD-33130

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