EuGH-Vorlage zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen
(Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln; Leistungen des
Betreibers eines Imbiss-Standes
Leitsatz
Dem Gerichtshof der Europäischen
Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Handelt es sich um eine Lieferung
i.S. von
Art. 5 der Richtlinie
77/388/EWG, wenn zum sofortigen Verzehr zubereitete
Speisen oder Mahlzeiten abgegeben werden?
2. Kommt es für die Beantwortung
der Frage 1 darauf an, ob zusätzliche Dienstleistungselemente erbracht
werden (Bereitstellung von Verzehrvorrichtungen)?
3. Falls die Frage zu 1 bejaht wird:
Ist der Begriff „Nahrungsmittel” im Anhang H Kategorie 1 der
Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen,
dass darunter nur Nahrungsmittel „zum Mitnehmen” fallen, wie sie
typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch
Speisen oder Mahlzeiten, die —durch Kochen, Braten, Backen oder auf
sonstige Weise— zum sofortigen Verzehr zubereitet worden
sind?
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2010 II Seite 376 BFH/NV 2010 S. 133 Nr. 1 BFH/PR 2010 S. 63 Nr. 2 BStBl II 2010 S. 376 Nr. 6 DStRE 2010 S. 27 Nr. 1 KÖSDI 2010 S. 16798 Nr. 1 RIW 2010 S. 576 Nr. 8 StB 2010 S. 4 Nr. 1 UR 2010 S. 68 Nr. 2 XAAAD-33138