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BFH Beschluss v. - V R 35/08 BStBl 2010 II S. 376

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3a, Richtlinie 2006/112/EG Art. 129 Abs. 1

EuGH-Vorlage zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln; Leistungen des Betreibers eines Imbiss-Standes

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Handelt es sich um eine Lieferung i.S. von Art. 5 der Richtlinie 77/388/EWG, wenn zum sofortigen Verzehr zubereitete Speisen oder Mahlzeiten abgegeben werden?

2. Kommt es für die Beantwortung der Frage 1 darauf an, ob zusätzliche Dienstleistungselemente erbracht werden (Bereitstellung von Verzehrvorrichtungen)?

3. Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Ist der Begriff „Nahrungsmittel” im Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter nur Nahrungsmittel „zum Mitnehmen” fallen, wie sie typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch Speisen oder Mahlzeiten, die —durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise— zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind?

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2010 II Seite 376
BFH/NV 2010 S. 133 Nr. 1
BFH/PR 2010 S. 63 Nr. 2
BStBl II 2010 S. 376 Nr. 6
DStRE 2010 S. 27 Nr. 1
KÖSDI 2010 S. 16798 Nr. 1
RIW 2010 S. 576 Nr. 8
StB 2010 S. 4 Nr. 1
UR 2010 S. 68 Nr. 2
XAAAD-33138

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