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BFH Beschluss v. - IV K 1/09

Gesetze: FGO § 119 Nr. 1, FGO § 134, EG Art, 234, GG Art. 101 Abs. 1, ZPO § 579

Vorschriftsmäßige Besetzung; willkürliche Verletzung der Vorlagepflicht an ein anderes Gericht

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 218 Nr. 2
LAAAD-33317

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