Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung
auf die Umsätze von Gewerbebetrieben kraft Rechtsform (§ 24 Abs. 2
Satz 3 UStG);
Konsequenzen
des (BStBl 2009 II S.
1024)
Mit (BStBl 2009 II S. 1024) - hat der BFH entschieden, dass § 24 Abs. 2 Satz 3 UStG, wonach Gewerbebetriebe kraft Rechtsform die für Land- und Forstwirte geltende Durchschnittssatzbesteuerung nicht in Anspruch nehmen können, auch wenn im Übrigen die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes vorliegen, das Gemeinschaftsrecht verletzt und daher nicht anzuwenden ist.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des BFH-Urteils Folgendes:
Das begründet ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen, sich entweder auf die bestehende gesetzliche Regelung in § 24 Abs. 2 Satz 3 UStG oder auf die ergangene Rechtsprechung zu berufen. Jeder Wechsel der Besteuerungsform kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen die Rechtsfolgen der §§ 14c Abs. 1, 15a UStG nach sich ziehen.
1. Berufung auf die bestehende gesetzliche Regelung
Wendet der Steuerpflichtige unter Berücksichtigung der bestehenden gesetzlichen Regelung in § 24 Abs. 2 Satz 3 UStG weiterhin die Regelbesteuerung an, ist dies nicht zu beanstanden. Abgegebene Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Umsatzsteuer-Jahreserklärungen wirken nicht a...