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BGH Urteil v. - VII ZR 233/08

Gesetze: EigZulG § 6 Abs. 1; EigZulG § 19 Abs. 9

Leitsatz

Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die im Zusammenhang mit dem Erwerb empfangene Eigenheimzulage nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 590 Nr. 3
NJW 2010 S. 675 Nr. 10
ZAAAD-33454

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