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BGH Beschluss v. - VIII ZB 60/09

Gesetze: ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 522 Abs. 1; RVG § 13; RVG VV Nr. 3200

Leitsatz

Weist das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf § 522 Abs. 1 ZPO auf den verspäteten Eingang der Berufungsbegründung hin und bringt es diesen Hinweis auch dem Berufungsbeklagten zur Kenntnis, hat der Berufungsbeklagte regelmäßig keine Veranlassung, innerhalb der mit dem Hinweis verbundenen Stellungnahmefrist kostenauslösende Maßnahmen zu ergreifen.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 1224 Nr. 17
TAAAD-33456

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