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BGH Urteil v. - V ZR 63/09

Gesetze: VwVfG § 48 Abs. 4; VwVfG § 49 Abs. 3; BGB § 134; AGBG § 5

Leitsatz

Im Anwendungsbereich des Verwaltungsprivatrechts scheidet ein Rückgriff auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 Satz 2, 48 Abs. 4 VwVfG aus (Abgrenzung zu dem Senatsurteil v. , V ZR 158/05, WM 2006, 2101, 2103).

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-34012

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