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BGH Urteil v. - XII ZR 210/05

Gesetze: BGB § 745 Abs. 1; BGB § 2038; BGB § 2040 Abs. 1

Leitsatz

Die Erben können ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2010 S. 210 Nr. 3
NJW 2010 S. 765 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2009 S. 3985
WM 2010 S. 429 Nr. 9
XAAAD-34029

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