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BFH Beschluss v. - II B 58/09

Gesetze: AO § 218 Abs. 2, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Formlose Kassenmitteilungen kein Verwaltungsakt; Klärung von Meinungsverschiedenheiten über den Kontostand im Rahmen eines Abrechnungsverfahrens

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 174 Nr. 2
DAAAD-34040

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