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BFH Urteil v. - III R 8/07

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, BGB § 94, BGB § 929, BGB § 566, BGB § 581, AO § 162

Ermittlung des Teilwerts von einem Mieter selbst errichtete Bauten und Anlagen auf dem gemieteten Grundstück; Entnahme bei unentgeltlicher Übertragung der Bauten und Anlagen auf den Ehegatten

Leitsatz

Errichtet ein Mieter Bauten und andere Anlagen auf dem gemieteten Grundstück, ist widerlegbar zu vermuten, dass dies nur in seinem Interesse für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit nur zu einem vorübergehenden Zweck geschieht.
Der Mieter verliert sein Eigentum an den Bauten und Anlagen auch nicht bei Verkauf des gemieteten Grundstücks, wenn der Erwerber lediglich das Eigentum an Grund und Boden erwirbt und als Rechtsnachfolger in den bestehenden Mietvertrag eintritt.
Bei unentgeltlicher Übertragung der zu seinem Betriebsvermögen gehörenden Bauten und Anlagen durch den Mieter auf seine Ehefrau liegt eine Entnahme vor.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 190 Nr. 2
EStB 2010 S. 139 Nr. 4
HFR 2010 S. 167 Nr. 2
HAAAD-34043

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