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BFH Urteil v. - VII R 7/09

Gesetze: KN Pos. 9021, KN Pos. 8108, KN Kap. 90

Einreihung von Titanimplantaten in die Pos. 9021 KN (medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte)

Leitsatz

Titanimplantate, die als Schrauben aus unedlen Metallen der Pos. 7318 KN anzusehen sind, sind in die Unterpos. 8108 90 90 KN einzureihen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 262 Nr. 2
HFR 2010 S. 170 Nr. 2
PAAAD-34049

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