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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 165/06

Gesetze: AO § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Wegfall der Gemeinnützigkeit

Leitsatz

Verdeckte Gewinnausschüttungen i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei Vereinen sind die Minderungen oder verhinderten Mehrungen ihres Vermögens, die sich auf das Einkommen auswirken, in keinem Zusammenhang mit offenen Gewinnausschüttungen stehen und durch das Mitgliedschaftsverhältnis veranlasst sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
UAAAD-34351

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