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BAG Urteil v. - 9 AZR 139/08

Gesetze: ArbZG § 2 Abs. 1 S. 1; ArbZG § 4; ArbZG § 7 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 618 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256 Abs. 1; TV-N Berlin § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2

Leitsatz

Lenkzeitunterbrechungen bei Straßenbahnfahrern, während derer der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung zu erbringen hat, keine Arbeitsbereitschaft verlangt wird und die mindestens acht Minuten betragen, sind keine Arbeitszeit iSv. § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG, sondern Ruhepausen iSv. §§ 4, 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG iVm. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TV-N Berlin.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 116 Nr. 3
VAAAD-34449

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