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BFH Beschluss v. - V B 108/08

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, AO § 71

Keine Bindung im Hauptsachverfahren an das Ergebnis im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (hier: Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung); Verzicht auf die Rüge der Sachaufklärungspflicht; keine Revisionszulassung wegen behaupteter fehlerhafter Anwendung der Grundsätze zur anteiligen Haftung für Umsatzsteuerschulden

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 170 Nr. 2
MAAAD-34533

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