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BFH Beschluss v. - V B 88/08

Gesetze: FGO § 155, ZPO § 578, GG Art. 101 Abs. 1, GG Art. 103 Abs. 1

Nichtigkeitsklage richtet sich nicht gegen eine Terminanordnung zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als Zulassungsgrund

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 217 Nr. 2
AAAAD-34537

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