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FG München Urteil v. - 7 K 2846/08

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2 S. 1, EStG § 15 Abs. 4

Liebhaberei bei Zucht und Handel mit Papageien

Leitsatz

Die Zucht und der Handel mit Papageien ist als steuerlich unbachtliche Liebhaberei zu beurteilen, wenn über einen Zeitraum von mehr als 13 Jahren keinerlei Aussicht besteht, einen Gewinn zu erzielen und auch zweifelhaft ist, ob der Betrieb danach in die Gewinnzone kommt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAD-34634

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