Annahme außerordentlicher Einkünfte bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen für einen Tantiemeanspruch des Arbeitnehmers
zum Zeitpunkt der Aufhebung des Anstellungsvertrages
Leitsatz
Zahlungen für bereits erdiente erfolgsabhängige Vergütungen sind grundsätzlich Erfüllung des ursprünglichen Anstellungsvertrages
und keine Entschädigung für entgehende Einnahmen i. S. d. § 24 Nr. 1 a EStG.
Maßgeblich für die Beurteilung sind die Einkünfte, die sich bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ergeben
hätten.
Bei dieser hypothetischen Betrachtung ist nur die Beendigung des Dienstverhältnisses hinwegzudenken, nicht aber die dessen
Auflösung zugrunde liegende und für die Zuerkennung des Tantiemeanspruchs eines Vorstandsmitglieds maßgebliche Beurteilung
des Tätigkeitserfolgs durch den Aufsichtsrat.