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BGH Urteil v. - IX ZR 206/08

Gesetze: InsO § 259 Abs. 3

Leitsatz

Auf der Grundlage eines Insolvenzplans kann der Insolvenzverwalter nur einen bereits rechtshängigen Anfechtungsrechtsstreit fortsetzen, aber nicht einen neuen einleiten. Eine solche Befugnis kann dem Insolvenzverwalter nicht durch eine Entscheidung des Insolvenzgerichts eingeräumt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WM 2010 S. 136 Nr. 3
ZIP 2010 S. 102 Nr. 2
BAAAD-34768

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