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BFH Beschluss v. - IV B 63/09

Gesetze: AO § 182 Abs. 3, FGO § 48 Abs. 1, FGO § 60 Abs. 3, FGO § 68

Richtigstellungsbescheid nach § 182 Abs. 3 AO kann Verfahrensgegenstand nach § 68 FGO werden; keine eigene Klagebefugnis eines Rechtsnachfolgers

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 178 Nr. 2
DAAAD-34789

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