Zweifache Zahlung zur Abwendung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nach Veruntreuung der zunächst erbrachten Zahlung durch den Rechtsanwalt der Steuerpflichtigen keine außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
Muss ein Steuerpflichtiger die Zahlung zur Abwendung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zweifach erbringen, weil die zunächst von ihm erbrachte Zahlung durch seinen Rechtsanwalt veruntreut worden ist, stellt die zweifache Zahlung keine außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG dar. Die wirtschaftliche Handlungsfreiheit ist weder Tatbestandsmerkmal noch eine durch die Rechtsprechung aus den geschriebenen Tatbestandsmerkmalen gewonnene grundsätzliche Kategorie im Tatbestand der außergewöhnlichen Belastungen des § 33 EStG.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 206 Nr. 2 AAAAD-34790