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BFH Beschluss v. - VIII B 94/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, ZPO § 227 Abs. 1

Verlegung eines anberaumten Termins bei Vorliegen erheblicher Gründe; Hinweis auf eine bestehende Arbeitsunfähigkeit kein Grund für eine Terminsverlegung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 230 Nr. 2
OAAAD-34794

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