Lohnsteuererstattungsanspruch bei abkommenswidriger
Lohnsteuereinbehaltung; Erfindervergütung für eine sog.
Diensterfindung als Arbeitslohn; Anfechtbarkeit der Lohnsteuer-Anmeldung durch
Arbeitnehmer
Leitsatz
1. Ein Arbeitnehmer kann die
Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers - soweit sie ihn betrifft - aus eigenem
Recht anfechten. Nach dem Eintritt der formellen Bestandskraft der
Lohnsteuer-Anmeldung kann der Arbeitnehmer eine Änderung der Anmeldung
(§ 164 Abs. 2
AO) begehren.
2. Wird eine Zahlung des Arbeitgebers
zu Unrecht dem Lohnsteuerabzug unterworfen, weil die Besteuerung der Zahlung
abkommensrechtlich dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers zugewiesen ist, hat der
Arbeitnehmer einen Erstattungsanspruch in analoger Anwendung des
§ 50d
Abs. 1 Satz 2 EStG 2002, der gegen das
Betriebsstätten-Finanzamt des Arbeitgebers zu richten ist
(Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
3. Eine Erfindervergütung
für eine sog. Diensterfindung (§ 9 ArbnErfG) ist
grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn (§ 19 EStG 2002) und
unterfällt der beschränkten Steuerpflicht gemäß
§ 49 Abs. 1
Nr. 4 Buchst. a EStG 2002. Dies gilt auch dann,
wenn das Arbeitsverhältnis im Augenblick der Zahlung nicht mehr
besteht.
4. Da eine Vergütung
gemäß § 9 ArbnErfG regelmäßig nicht als
konkrete Gegenleistung für eine Arbeitsleistung anzusehen ist, handelt es
sich nicht um ein zusätzliches Entgelt „für” eine
(frühere) Tätigkeit i.S. des Art. 15 Abs. 1 OECD-MustAbk,
so dass eine Besteuerung nur im Ansässigkeitsstaat des (früheren)
Arbeitnehmers erfolgt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 2012 II Seite 493 BB 2010 S. 1006 Nr. 17 BB 2010 S. 85 Nr. 3 BFH/NV 2010 S. 350 Nr. 2 BFH/PR 2010 S. 91 Nr. 3 BStBl II 2012 S. 493 Nr. 11 DB 2010 S. 87 Nr. 2 DStRE 2010 S. 139 Nr. 3 EStB 2010 S. 48 Nr. 2 FR 2010 S. 435 Nr. 9 GStB 2010 S. 9 Nr. 3 IStR 2010 S. 63 Nr. 2 IStR 2010 S. 790 Nr. 21 IWB-KN Nr. 31/2010 (Lohnsteuer-Erstattungsanspruch bei abkommenswidriger Lohnsteuer-Einbehaltung) KÖSDI 2010 S. 16835 Nr. 2 KÖSDI 2012 S. 18013 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 2/2010 S. 91 StB 2010 S. 3 Nr. 1 StBW 2010 S. 56 Nr. 2 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2010 S. 76 IAAAD-34796