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BMF - IV C 6 -S 2296 a/08/10002 BStBl 2010 I S. 43

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG); Anwendung des (BStBl 2010 II S. 116)

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Mit Beschluss vom (BStBl 2010 II S. 116) hat der BFH entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel daran bestehen, dass Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nicht zu berücksichtigen sind.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

  1. Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2007

    Rz. 21 des (BStBl 2007 I S. 701) ist weiterhin anzuwenden, es sei denn, mindestens ein Mitunternehmer beantragt, auf die Anwendung zu verzichten.

  2. Veranlagungszeiträume ab 2008

    Rz. 23 des (BStBl 2009 I S. 440) ist für Wirtschaftsjahre, die vor dem beginnen, weiterhin anzuwenden, es sei denn, mindestens ein Mitunternehmer beantragt, auf die Anwendung zu verzichten.

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, gilt das (BStBl 2009 I S. 440) mit folgender Maßgabe:

  1. In Rz. 22 wird die Angabe „die in ihrer Höhe nicht vom Gewinn abhängig sind” gestrichen.

  2. Die Rz. 23 und 24 werden aufgehoben.

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