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BGH Urteil v. - IV ZR 39/08

Gesetze: ZPO § 850b; BGB § 400; ALB 86 § 13; BBUZ § 9

Leitsatz

Wird zusammen mit einer Kapitallebensversicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, steht die Einheitlichkeit des Vertrages in der Regel weder der Abtretung von Ansprüchen allein aus der Lebensversicherung noch einer Übertragung des Kündigungsrechts für die Lebensversicherung entgegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 374 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2010 S. 329
WM 2010 S. 163 Nr. 4
QAAAD-34857

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