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FG München  v. - 14 K 2499/09

Gesetze: FGO § 47, FGO § 54, AO § 366, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1

Unzulässigkeit einer verspätet erhobenen Klage

Leitsatz

Nach Rechtsprechung des BFH kann sich der Kläger bei der Versäumung von Fristen nicht auf solche Umstände berufen, die zwar zu einer Verzögerung der Kenntnisnahme geführt haben, die jedoch seiner Verantwortungs- und Risikosphäre zuzurechnen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-35041

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