Keine Entnahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens I einer Mitunternehmerschaft durch Buchungsakt; einheitlicher Aufgabeentschluss
Leitsatz
Ein im Eigentum eines oder mehrerer Mitunternehmer stehendes Wirtschaftsgut, das von der Mitunternehmerschaft genutzt wird, ist als Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmerschaft zu behandeln (sog. Sonderbetriebsvermögen I). Wird das Wirtschaftsgut ausschließlich von der Mitunternehmerschaft genutzt, ist es notwendiges Sonderbetriebsvermögen und kann ohne Nutzungsänderung nicht entnommen werden. In diesem Sinne nutzt eine Mitunternehmerschaft auch ein von ihr im Rahmen ihres Betriebs an einen Dritten vermietetes Wirtschaftsgut. Ein solches untervermietetes Wirtschaftsgut ist deshalb notwendiges Sonderbetriebsvermögen I der Mitunternehmerschaft. Es kann folglich ebenso wie notwendiges Betriebsvermögen des Gesamthandsvermögens nicht durch Buchungsakt entnommen werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 404 Nr. 3 EStB 2010 S. 55 Nr. 2 StBW 2010 S. 54 Nr. 2 LAAAD-35177