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BFH Beschluss v. - VI B 60/08

Gesetze: AO § 227, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, KiStG Hessen § 11, KiStG Hessen § 13

Für den Erlass von Kirchensteuer im Bundesland Hessen ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet; Erlass von bestandskräftig festgesetzten Steuern im Billigkeitsweg

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 468 Nr. 3
VAAAD-35178

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