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BGH Urteil v. - I ZR 102/07

Gesetze: MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 14 Abs. 5

Leitsatz

Leitsatz:

Der Grundsatz, dass eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schrift-bildlicher Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen Begriffsinhalts zu verneinen sein kann, gilt auch dann, wenn nur das Klagezeichen über einen solchen Bedeutungsgehalt verfügt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 966 Nr. 14
NAAAD-35454

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