Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - VII ZB 41/09

Gesetze: RVG § 2 Abs. 2; RVG VV Anlage 1 Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Im Kostenfestsetzungsverfahren kommt die Anrechnung einer Geschäftsgebühr nach den Nummern 2300 bis 2303 RVG VV auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nicht in Betracht, wenn beide Gebühren von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden sind.

Fundstelle(n):
QAAAD-35521

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank