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BGH Urteil v. - XI ZR 107/08

Gesetze: BGB § 767 Abs. 1 Satz 3

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Bürgschaft, die für Werklohnforderungen aus einem Bauvertrag übernommen worden ist, erstreckt sich gemäß § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann nicht auf Entgeltforderungen aus später vom Auftraggeber verlangten Auftragserweiterungen nach § 1 Nr. 3, § 1 Nr. 4 Satz 1 oder § 1 Nr. 4 Satz 2 VOB/B, wenn für den Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags erkennbar war, dass der Bauvertrag der VOB/B unterliegt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 1668 Nr. 23
ZIP 2010 S. 120 Nr. 3
TAAAD-35533

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