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BGH Beschluss v. - IX ZB 124/09

Gesetze: InsO § 251 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Der Gläubiger kann sich der Obliegenheit der Glaubhaftmachung einer Schlechterstellung durch den Insolvenzplan nicht durch den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens während der Dauer eines gegen den Schuldner geführten staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens entziehen.

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 727 Nr. 13
WM 2010 S. 226 Nr. 5
ZIP 2010 S. 292 Nr. 6
MAAAD-35544

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