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BFH Beschluss v. - X B 209/08

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Darlegung des Verfahrensfehlers der unterlassenen Beweisaufnahme; der behauptete Geschehensablauf ist nicht dadurch festgestellt, weil das gegnerische Vorbringen nicht bestritten wird

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 458 Nr. 3
TAAAD-35572

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