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BFH Beschluss v. - VI B 73/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 73, FGO § 76 Abs. 2, FGO § 74, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit einer Norm; prozessleitende Anordnung als Verfahrensfehler

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 452 Nr. 3
CAAAD-35582

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