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BFH Beschluss v. - IX B 77/09

Gesetze: FGO § 47 Abs. 1, FGO § 56 Abs. 1, FGO § 56 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, ZPO § 85 Abs. 2

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Büroversehens

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 440 Nr. 3
AAAAD-35587

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