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FG Münster Urteil v. - 4 K 1802/08 E

Gesetze: EStG § 12 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1

Werbungskosten:

Kosten eines persönlichkeitsbildenden Lehrgangs

Leitsatz

1) Lehrgänge, die die Persönlichkeitsentwicklung zum Gegenstand haben, können zu Werbungskosten führen, wenn sie primär auf die spezifischen Bedürfnisse des vom Steuerpflichtigen ausgeübten Berufs ausgerichtet sind.

2) Zur Gesamtbeurteilung verschiedener Lehrgänge (Geldtraining; Empowerment-Training; Contextual Coaching).

3) Lehrgangskosten, die entstehen, um zukünftig als Trainer derartige Lehrgänge zu veranstalten, stellen vorweggenommene Werbungskosten dar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
StBW 2010 S. 99 Nr. 3
KAAAD-36573

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