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BAG Urteil v. - 4 AZR 514/08

Gesetze: BGB § 133; BGB § 157; Änderungstarifvertrag Nr. 1 (vom ) zu dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) - (ÄndTV-BT-K vom )

Leitsatz

Leitsatz:

Bei Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum abgeschlossen worden sind ("Altverträge"), kommt es bei einer Vertragsänderung nach dem für die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich der Auslegung dieser Klausel um einen Neu- oder Altvertrag handelt, darauf an, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 308 Nr. 6
DB 2010 S. 396 Nr. 7
NJW 2010 S. 10 Nr. 6
LAAAD-36645

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