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BGH Urteil v. - XI ZR 110/09

Gesetze: ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1, § 256 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

a) Zur Frage anderweitiger Rechtshängigkeit.

b) Die für die Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungswiderklage erforderliche Vorgreiflichkeit fehlt, wenn die Klage zur Hauptsache unabhängig davon abgewiesen wird, ob das zwischen den Parteien streitige Rechtsverhältnis besteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WM 2010 S. 331 Nr. 7
IAAAD-36698

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