Überlassung von Mobiliar als Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung eines Seniorenpflegeheims gleichfalls steuerfrei; Voraussetzungen einer Gesamtleistung
Leitsatz
Dient die Überlassung von Mobiliar nur dazu, die vertragsgemäße Nutzung eines als Seniorenpflegeheim steuerfrei vermieteten Gebäudes unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, stellt sie eine - ebenfalls steuerfreie - Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung dar. Unerheblich ist, ob die Überlassung des Mobiliars unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer der Einrichtungsgegenstände einerseits und der Dauer des Mietvertrages andererseits als eine Lieferung im Sinne von § 3 Abs. 1 UStG beurteilt werden könnte.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 473 Nr. 3 HFR 2010 S. 391 Nr. 4 KÖSDI 2010 S. 16955 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 10/2010 S. 734 UR 2010 S. 263 Nr. 7 YAAAD-36752