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BFH Beschluss v. - IX B 96/09

Gesetze: AO § 181 Abs. 5, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Bedeutung einer gesonderten Feststellung für eine Steuerfestsetzung i.S. von § 181 Abs. 5 AO in der BFH-Rechtsprechung geklärt; keine erneute Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich von Sonderabschreibungen im Fall bestandskräftiger Ausschöpfung dieser Abschreibungen

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 386 Nr. 3
CAAAD-36755

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