Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben nach
versäumter Beteiligung nach
§ 174 Abs. 5
AO
Leitsatz
1. Die Rücknahme eines
Einspruchs verstößt nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben
und kann nicht als eine illoyale Rechtsausübung angegriffen
werden.
2. Versäumt es das FA, einen
Dritten gemäß
§ 174 Abs. 5
AO am Verfahren zu beteiligen, und scheidet deshalb dem
Dritten gegenüber die Änderung eines Steuerbescheids nach
§ 174 Abs. 4
AO aus, so ist der Dritte nicht nach dem Grundsatz von
Treu und Glauben verpflichtet, dem FA durch Antrag oder Zustimmung eine
Änderung nach
§ 172
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO zu
ermöglichen.