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BGH Urteil v. - VIII ZR 38/09

Gesetze: BGB § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss den Käufer darüber aufklären, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kraftfahrzeugbrief eingetragenen "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1 Nr. 1
BB 2010 S. 322 Nr. 7
NJW 2010 S. 6 Nr. 7
NJW 2010 S. 858 Nr. 12
ZAAAD-36944

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