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BVerwG Urteil v. - 5 C 19.08

Gesetze: SGB VIII § 10 Abs. 4 Satz 2, § 19 Abs. 1; SGB XII § 53 Abs. 1, § 54 Abs. 1; SGB X § 104

Leitsatz

Leitsatz:

Für eine (auch) den Zielen der Eingliederungshilfe dienende Betreuung einer jungen geistig behinderten Mutter in einer gemeinsamen Wohnform mit dem Kind nach § 19 SGB VIII hat nach § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII die Eingliederungshilfeleistung Vorrang vor den sich damit überschneidenden Leistungen der Jugendhilfe.

Fundstelle(n):
QAAAD-37008

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