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BFH Beschluss v. - IV B 8/09

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, BewG § 68, BewG § 70, GrStG § 2, GrStG § 10 Abs. 1, GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2, FGO § 96 Abs. 2

Begriff des Grundbesitzes in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG; keine erweiterte Kürzung bei obligatorischen Nutzungsrechten an fremdem Boden

Leitsatz

Ein obligatorisches Nutzungsrecht an fremdem Grund und Boden führt nach grundsteuerrechtlichen Maßstäben nicht zu einer Belastung mit Grundsteuer und braucht folglich auch nicht im Rahmen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Berücksichtigung zu finden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 464 Nr. 3
LAAAD-37053

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