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BFH Beschluss v. - VIII B 219/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, AO § 12

Abgrenzung eines häuslichen Arbeitszimmers von der übrigen Wohnung keine im allgemeinen Interesse zu klärende Rechtsfrage

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 431 Nr. 3
PAAAD-37056

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