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Finanzgericht Köln Urteil v. - 7 K 3651/08 EFG 2010 S. 482 Nr. 6

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 Satz 2, EStG § 8 Abs. 1, LStDV § 2

Schadensersatz für die Entziehung eines auch privat zu nutzenden Dienstwagens als steuerpflichtiger Arbeitslohn

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein für die Entziehung eines auch privat zu nutzenden Dienstwagens gezahlter Geldbetrag als (steuerpflichtiger) Arbeitslohn zu qualifizieren ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 10/2010 S. 452
EFG 2010 S. 482 Nr. 6
b&b 2010 S. 12 Nr. 5
QAAAD-37128

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