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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 590/2008

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2

Kindergeldanspruch: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

Leitsatz

Der Kindergeldberechtigte muss gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG im Inland den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder gem. § 62 Abs. 1 Nr. 2 EStG nach § 1 Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein bzw. nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Die Staatsangehörigkeit ist hingegen kein Tatbestand dieser Vorschrift.

Fundstelle(n):
OAAAD-37227

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