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BAG Urteil v. - 9 AZR 722/08

Gesetze: AGG § 1; AGG § 2; AGG § 3; AGG § 6; AGG § 7; AGG § 10; BGB § 139; BGB § 315; EStG § 24b; GewO § 106

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Unwirksamkeitsfolge des § 7 Abs. 2 AGG gilt für Vereinbarungen aller Art und damit auch für Betriebs- und Dienstvereinbarungen.

2. Verfolgt eine Dienstvereinbarung über Umsetzungen das Ziel, Arbeitnehmer vor möglicherweise altersbedingt steigenden Belastungen zu schützen, stellt dies ein legitimes sozialpolitisches Ziel iSv. § 10 Satz 1 AGG dar.

3. Es ist zweifelhaft, ob ein Erfahrungssatz besteht, wonach es Arbeitnehmern mit zunehmendem Alter wegen sinkender Flexibilität regelmäßig schwerer fällt, nach Versetzung unter veränderten Umständen zu arbeiten. In der Rechtsprechung ist lediglich anerkannt, dass die physische Belastbarkeit mit zunehmendem Alter abnimmt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1668 Nr. 27
BB 2010 S. 435 Nr. 8
DB 2010 S. 397 Nr. 7
GAAAD-37247

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